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Mietvertrag und °Â´Ç³ó²Ô³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²ú±ð°ù²ú±ð²õ³Ùä³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ

Wenn Sie einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter abschließen, erhalten Sie ein eigenes Exemplar des Mietvertrag mit der Unterschrift des Vermieter/der Vermieterin darauf.

Für die amtliche Meldung ihrer Wohnung (bei einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oder länger) benötigen Sie neben dem Mietvertrag das Formular °Â´Ç³ó²Ô³Ü²Ô²µ²õ²µ±ð²ú±ð°ù²ú±ð²õ³Ùä³Ù¾±²µ³Ü²Ô²µ zur Vorlage bei der Meldebehörde. Dabei handelt es sich um ein amtliches Formular des Freistaates Sachsen. 

Dieses Formular muss von Ihrem Vermieter unterschrieben werden. Sie benötigen es für die amtliche Meldung Ihrer Wohnung im Bürgerbüro.

Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)

Bei der Meldung im Bürgerbüro erhalten internationale Studierende, die noch nicht in Deutschland gemeldet waren, eine persönliche Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Die IdNr ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über eine Person oder über das zuständige Finanzamt. 

Im Bürgerbüro wird Ihnen die IdNr mündlich mitgeteilt. Im Anschluss wird die IdNr sätzlich per Post an Ihre Meldeadresse versandt.
Sollten Sie nach drei Wochen noch keinen Brief mit Ihrer IdNr erhalten haben, können Sie die Nummer unter beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Sie erhalten Ihre IdNr dann innerhalb von vier Wochen an die aktuelle Meldeanschrift zugestellt. Eine telefonische Abfrage oder Abfrage per E-Mail ist nicht möglich.