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Modifizierte bayrische Formel zur Notenumrechnung

Anerkennung und Notenumrechnung

Anerkennung von Studienleistungen

  • Die vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist grundsätzlich vorgesehen und über das Erasmus Learning Agreement ("Lernvereinbarung") mit dem Erasmus-Fachkoordinator und dem Prüfungsausschuss zu vereinbaren.
  • Nach dem Studienaufenthalt im Ausland reichen Sie bitte den Leistungsnachweis (Formular "Learning Agreement Part III" bzw. von der Gasthochschule ausgestelltes Transcript of Records) sowie den Antrag auf Anerkennung (siehe Downloadbereich unten) bei Ihrem Prüfungsausschuss ein. Sie erhalten eine Anerkennungsbestätigung durch den Prüfungsausschuss; die anerkannten Leistungen werden im ³§³Ù³Ü»å¾±±ð°ù±ð²Ô»å±ð²Ô²úü°ù´Ç verbucht.
  • Im Ausland erworbene Credits (Erasmus-Studium oder -Pflichtpraktikum) werden automatisch in das Diploma Supplement aufgenommen; zusätzlich erworbene Leistungen (³Ô¹ÏÍø Beispiel freiwillige Praktika) werden auf Antrag in das Diploma Supplement aufgenommen.
  • Beachten Sie bitte die Hinweise zur Anerkennung in der (Sprache: Englisch; Quelle: )

Notenumrechnung

Die Entscheidung über eine mögliche Umrechnung von Noten in das deutsche Notensystem ist dem zuständigen Prüfungsausschuss vorbehalten.

Studieren Sie an der Fakultät 4 und wünschen Sie eine Anerkennung mit Note? Dann reichen Sie bitte das im Downloadbereich verfügbare Formular ausgefüllt bei ihrem Prüfungsausschuss ein.

Die nachfolgenden Informationen seitens des Internationalen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùszentrums stellen lediglich eine unverbindliche Orientierung dar und sind somit nicht rechtsverbindlich.

Notenumrechnung mithilfe der "Modifizierten bayerischen Formel"

Eine Möglichkeit zur Umrechnung von im Ausland erzielten Noten ist die "Modifizierte bayerische Formel". Hierfür müssen die höchste erreichbare Note des ausländischen Notensystems sowie die niedrigste ³Ô¹ÏÍø Bestehen erforderliche Note des ausländischen Notensystems bekannt sein. Diese Informationen finden Sie gegebenenfalls auf dem Transcript of Records der Gasthochschule oder im .

Bildquelle: Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 i. d. F. vom 12.09.2013; (Dateigröße: 0,1MB; zuletzt abgerufen am 05.05.2021).