³Ô¹ÏÍø

Direkt ³Ô¹ÏÍø Inhalt

Mutterschutzgesetz

Mit Beginn der Schwangerschaft setzt der Mutterschutz für Studentinnen ein, der im geregelt ist. 

Das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) hat einen mehr als 100 Seiten langen veröffentlicht, der alle Aspekte der neuen Regelungen ausführlich erläutert. Zudem gibt es ein Servicetelefon: Tel.: 030 20179130.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen hat die auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

 

Elterngeld

Auch Studierende erhalten Elterngeld. Das Studium muss dazu nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für das Studium aufgewendet werden, kommt es anders als bei der Erwerbstätigkeit, nicht an.

Weitere Informationen zu Kindergeld, Elterngeld, Mutterschutz, Mutterschaftsgeld (für erwerbstätige Studentinnen), Kinderzuschlag usw. finden Sie unter .

Weiterführende Informationen bietet auch die Broschüre "Familienleistungen: informieren, berechnen, beantragen!" des Bundesamtes für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die auf dessen Seiten ³Ô¹ÏÍø oder zur Bestellung zur Verfügung steht.

 

Landeserziehungsgeld

Eltern, die im Freistaat Sachsen leben, können im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten. Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützt der Freistaat Sachsen besonders jene Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entschieden haben und ³Ô¹ÏÍø Beispiel die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch nehmen möchten.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des .

 

Landratsamt Mittelsachsen

Das Referat Finanzielle Leistungen des Landratsamtes Mittelsachsen ist zuständig für die Bereiche Eltern- und Landeserziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss sowie für die wirtschaftliche Jugendhilfe und die Übernahme der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung.

Informieren Sie sich über finanzielle Leistungen des Landratsamtes Mittelsachsen auf dessen .

 

µþ´¡´Úö³Ò

Für Schwangere und Studierende mit Kindern, die µþ´¡´Úö³Ò erhalten, gibt es eine Reihe von Sonderregelungen. So wird u.a. ein Kinderbetreuungszuschlag von 130,00€ gewährt und es erfolgt abhängig vom Alter des/der Kindes/r eine Förderung über die Regelstudienzeit hinaus. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem .

 

Familienleistungen für ausländische Studierende

Der Bezug der Familienleistungen hängt bei ausländischen Studierenden vom Aufenthaltstitel ab. Wer entsprechend §16 des Aufenthaltsgesetzes "³Ô¹ÏÍø Zwecke des Studiums" in Deutschland weilt, ist von jeglichem Leistungsbezug ausgeschlossen.

Beratungen zu dieser Thematik bietet das an.