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Pflegesituationen können Studierende stark belasten, selbst wenn sie die Pflege nicht allein übernehmen. Auch wenn man meint, Studium, Alltag und Pflege gut miteinander vereinbaren zu können, ist nicht auszuschließen, dass sich im Laufe der Zeit psychische und physische Erkrankungen einstellen. Deshalb sollte die Übernahme der Pflege von Angehörigen so zeitig wie möglich mit Hochschullehrenden, Modulverantwortlichen, Bildungsbeauftragten und dem ³§³Ù³Ü»å¾±±ð°ù±ð²Ô»å±ð²Ô²úü°ù´Ç besprochen werden. Auf der Basis individueller Entscheidungen können Nachteilsausgleiche wie längere Fristen für studentische (Abschluss)-Arbeiten, alternative Prüfungsleistungen, Befreiung von Anwesenheitspflichten, kurzfristiges ´Ü³Ü°ùü³¦°ìtreten oder Verschieben von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô oder gar ein individueller Studienplan vereinbart werden. Dieser kann auch bevorzugte Anmeldungen für Vorlesungen und Seminare sowie die Befreiung von Anwesenheitspflichten enthalten. Anträge auf Nachteilsausgleiche sind beim ³§³Ù³Ü»å¾±±ð°ù±ð²Ô»å±ð²Ô²úü°ù´Ç zur Entscheidung durch den Prüfungsausschuss einzureichen. 

Ebenso ist ein Teilzeitstudium möglich, wenn es die Prüfungsordnung des Studienganges zulässt. Auch kann das Studium unterbrochen werden (Urlaubssemester). In beiden Fällen erhalten die Studierenden dann aber kein BAföG. Beurlaubte Studierende können jedoch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen stellen. 

Ansprechpartner an der TU Bergakademie Freiberg sind: 

  • Hochschullehrende
  • Modulverantwortliche
  • Bildungsbeauftragte und
  • Mitarbeitende des ³§³Ù³Ü»å¾±±ð°ù±ð²Ô»å±ð²Ô²úü°ù´Çs 

Beratung erhalten Sie auch bei Frau Boeck im . 

Um Studierende gut zu informieren hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) gemeinsam mit dem Verein Familie in der Hochschule e.V. eine Broschüre ³Ô¹ÏÍø Thema ±¹±ð°ùö´Ú´Ú±ð²Ô³Ù±ô¾±³¦³ó³Ù.