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Mit dem Tarifabschluss 2023 ist den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet worden, die Beschäftigten beim Kauf eines „Job-Rades“ zu unterstützen (§ 19b TV-L, „Entgeltumwandlung ³Ô¹ÏÍø Fahrrad-Leasing“). Gemäß Tarifvertrag konnte jedes Bundesland selber festlegen, ob es diese Variante nutzen will. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass zuerst den Beamtinnen und Beamten des Freistaates die Option eingeräumt wird, um diese dann im Nachgang auch den Tarifbeschäftigten zu ermöglichen. Bei uns in Sachsen müssten dazu beamtenrechtliche Regelungen geändert werden. In der Staatsverwaltung Sachsens war diese Klausel des Tarifvertrages von Anfang an auf wenig Gegenliebe gestoßen – das Finanzministerium (SMF) hatte jedoch eine „Prüfung“ zugesagt. 

Nun gibt es aber eine abschließende Antwort des Finanzministeriums: In der Staatsverwaltung Sachsens wird es kein „Job-Rad“ geben. Damit bleibt es im Freistaat Sachsen lediglich bei der im Jahre 2023 eingeräumten Variante, einen Vorschuss zu beantragen (VwV Vorschüsse, Pkt. 8). 

Abschließend bleibt noch zu bemerken, dass das Instrument der Entgeltumwandlung ³Ô¹ÏÍø Fahrrad-Leasing arbeitgeberseitig in die Tarifverhandlungen der TDL eingebracht worden ist. Umso unverständlicher ist die Entscheidung des SMF diese Option nicht zu nutzen, ³Ô¹ÏÍøal es andere Bundesländer schon praktizieren bzw. die Umsetzung vorbereiten.